Warum ein französisches Unternehmen registrieren?
Wenn Sie sich für ein Unternehmen in der EU bewerben möchten, vorzugsweise in der Eurozone, muss Frankreich die erste Empfehlung sein.
Die Gründung eines Unternehmens in Frankreich ist einfach, dauert nicht lange und kostet weniger als in anderen EU-Ländern.
Arten der französischen Firmenregistrierung
1. Auto-Unternehmer / Auto-Entreprise-Formular
Das ist die einfachste Unternehmensform, ein bisschen wie Selbstständigkeit. Es eignet sich für Unternehmer, die Ideen haben und aktiv ausprobieren.
Merkmale: Die Anzahl der Personen im Unternehmen beträgt 1, und die Identität kann nicht übertragen werden; es gilt nicht für TVA-Rechnungen, TVA kann nicht eingebracht werden und TVA kann nicht für Einkäufe erstattet werden; Steuer ist niedrig und einfach; das Überschreiten eines bestimmten Umsatzes (CA) muss in andere Gesellschaftsformen umgewandelt werden; Das Steuerformular ist IR.
2. EIRL
Einzelgesellschaften mit beschränkter Haftung eignen sich für Privatunternehmen und kleine Unternehmen.
Merkmale: Die Anzahl der Personen im Unternehmen beträgt 1, wobei es sich um eine natürliche Person handeln muss; es kann keine Anteilseigner geben; persönliches Eigentum und Firmeneigentum werden getrennt, und eine Steuererklärung ist erforderlich, was bestimmte Buchhaltungsgebühren erhöht; das Steuererklärungsformular ist IR;
*Hinweis: Kann keine Aktionäre haben. Wenn es nicht möglich ist, Mittel zu beschaffen oder einen Teil der Anteile zu verkaufen, wenn Sie in eine andere Gesellschaftsform umwandeln möchten, müssen Sie eine neue Gesellschaft gründen. Der Nachteil ist, dass das neu eröffnete Unternehmen keine Bilanz hat und keine Erklärungen abgegeben hat. Ein solches neues Unternehmen hat keinen Vorteil bei Geschäftsverhandlungen mit anderen Unternehmen.
3. EURL
Eine Einpersonengesellschaft mit beschränkter Haftung, auch SARL unipersonnelle genannt, ist eigentlich eine Form, die mit SA beginnt. Bei einem zweiten Gesellschafter wird die Gesellschaftsform automatisch in SARL umgewandelt.
Merkmale: Die Anzahl der Anteile an der Gesellschaft beträgt 1 Person, entweder natürliche oder juristische Person; es kann auch einen zweiten Gesellschafter geben, dieser wird aber automatisch in SARL umgewandelt; das Steuererklärungsformular ist IR/IS.
4. SARL
Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung eignet sich für mehrere Gesellschafter, die sich an einem Unternehmen beteiligen.
Merkmale: Anzahl der Anteile am Unternehmen: 2-100 Personen, entweder natürliche oder juristische Person; muss Aktionäre haben; Steuererklärungsformular ist IR/IS.
5. SAS(U)
Die einfache Aktiengesellschaft eignet sich für kleine Unternehmen und Kleinbetriebe, aber auch für große Unternehmen und Projekte.
Merkmale: Anzahl der Anteile an der Gesellschaft: 1 Person bis unbeschränkt, natürliche oder juristische Person, muss Gesellschafter haben; Steuererklärungsformular ist IR/IS.
Zusammenfassen:
Für die Registrierungsformulare der oben genannten französischen Unternehmen ist die erste Wahl für die chinesische Ausgangsregistrierung: SAS(U)-Formular und SARL-Formular. Die Hauptvorteile dieser beiden Formen sind, dass es für die Aktionäre wenige Beschränkungen gibt, die Form der Steuererklärung frei wählbar ist und die Betriebskosten gering sind.
Erforderliche Informationen für die französische Firmenregistrierung
Registrierungsbedingungen für die Registrierung eines französischen Unternehmens:
1. In Bezug auf Direktoren:
• Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SARL) muss mindestens 1 Direktor ernennen, und die Satzung bestimmt die Anzahl der Direktoren.
• Eine Aktiengesellschaft (SA) muss mindestens 3 Direktoren ernennen, und die Satzung bestimmt die Anzahl der Direktoren, aber die Höchstzahl darf 48 nicht überschreiten.
A. Die Amtszeit der Direktoren wird durch die Satzung bestimmt, aber die Amtszeit der von der Hauptversammlung ernannten Direktoren darf 6 Jahre nicht überschreiten; die Amtszeit der durch die Satzung ernannten Direktoren darf 3 Jahre nicht überschreiten;
B. Der Vorstand wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden, und der Vorsitzende muss eine natürliche Person sein, andernfalls ist die Bestellung ungültig; C. Die Amtszeit des Vorsitzenden darf die Dauer seiner Amtszeit nicht überschreiten, und der Vorsitzende kann wiedergewählt werden.
2. In Bezug auf die Aktionäre:
• Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SARL) muss mindestens 1 Gesellschafter ernennen, und die Zahl der Gesellschafter darf 50 nicht überschreiten; Die Aktien der Gesellschaft müssen gegen Sachleistung oder in bar gezeichnet werden, und die Aktionäre müssen alle Aktien zeichnen und vollständig eingezahlt haben.
• Eine Aktiengesellschaft (SA) muss mindestens 7 Aktionäre ernennen, und die Aktien der Gesellschaft müssen vollständig gezeichnet sein, aber Aktien ohne Nennwert können nicht ausgegeben werden.
• Aktionär kann jede natürliche oder juristische Person mit beliebiger Nationalität und beliebigem Wohnsitz sein.
• Die natürliche Person muss über 18 Jahre alt sein.
3. Über den Namen:
• Der Firmenname der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SARL) ist nicht gesetzlich geschützt, wenn er mit dem bestehenden französischen eingetragenen Firmennamen identisch ist.
A. Der Firmenname sollte vollständig fremde Substantive vermeiden, und Frankreich darf nicht zum Firmennamen hinzugefügt werden;
B. Das Unternehmen verwendet allgemeine Geschäftsbedingungen in französischer Sprache;
C. Dem Firmennamen sind die Namen eines oder mehrerer Gesellschafter hinzuzufügen;
D. Das Wort „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ oder der Anfangsbuchstabe „S, A, R, L“ muss am Anfang oder Ende des Firmennamens hinzugefügt werden, und das eingetragene Kapital der Gesellschaft muss angegeben werden.
• Firmenname der Aktiengesellschaft (SA):
A. Die Gesellschaftsform und das Grundkapital der Gesellschaft sind am Anfang oder am Ende anzugeben;
B. Das Unternehmen sollte französische allgemeine Begriffe verwenden.
Der Firmenname kann die Namen eines oder mehrerer Gesellschafter enthalten.
4. Über die registrierte Adresse:
• Muss eine echte Adresse in Frankreich sein.
• Die registrierte Adresse muss in der Satzung der Gesellschaft angegeben werden.
• Handelt es sich bei dem Firmensitz um ein Kollektivvertragshaus, sind der Wohnungsmietvertrag und der Einschreibeumschlag zur Anzeige bei der Wohnungsverwaltung einzureichen.
• Die registrierte Adresse des Unternehmens sollte Belege enthalten. Ist der vorläufige Sitz der Gesellschaft der Wohnsitz des Geschäftsführers, ist kein gerichtlicher Nachweis erforderlich.
Gründungsprozess eines französischen Unternehmens:
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