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Warum ein niederländisches Unternehmen registrieren?

Neben Deutschland und Frankreich hat auch die Europäische Union einen riesigen E-Commerce-Markt, der leicht von allen übersehen wird.

Die Niederlande sind eine der besten Basen für multinationale Geschäfte, da ihr Zugang zu europäischen und internationalen Märkten praktisch konkurrenzlos ist. Die Niederlande waren schon immer an der Spitze des globalen Handels und dies ist immer noch im aktuellen kulturellen und geschäftlichen Umfeld sichtbar.

Niederländischer Geschäftstyp:

Umfasst juristische Personen, Personen ohne eigene Rechtspersönlichkeit sowie Zweigniederlassungen und Repräsentanzen. Zu den juristischen Personen gehören hauptsächlich Gesellschaften mit beschränkter Haftung (bezeichnet als BV), Aktiengesellschaften (bezeichnet als NV) und Genossenschaften (bezeichnet als Genossenschaften oder UA); Personen ohne eigene Rechtspersönlichkeit umfassen hauptsächlich selbstständige Unternehmen, offene Handelsgesellschaften (als VOF bezeichnet), Limited Partnership (CV) und Special General Partnership (Maatschap)

Im Allgemeinen ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (BV) die beliebteste und am besten geeignete Option für die meisten ausländischen Investoren. Die Gründung eines solchen Unternehmens dauert nicht lange und ist einfach zu handhaben. Auch die Kontoeröffnung und die Beantragung der Umsatzsteuernummer gehen sehr schnell. Aktionäre/Vorstandsmitglieder müssen nicht persönlich anwesend sein.

Erforderliche Informationen für die niederländische Firmenregistrierung:

1. Name des zu registrierenden Unternehmens:

Vor der Registrierung eines niederländischen Unternehmens muss ein Firmenname erstellt werden, und der Firmenname muss überprüft werden, um die Verfügbarkeit des Firmennamens zu bestätigen. Der eingetragene Name des niederländischen Unternehmens muss in englischer Sprache sein und der eingetragene Firmenname darf nicht ähnlich oder identisch mit dem Namen anderer Unternehmen sein.

2. Grundkapital:

Als Kapitalgesellschaft steht die Gesellschaft mit beschränkter Haftung einer juristischen Person gleich; Das Mindeststammkapital beträgt 100 Euro, das nicht vorhanden sein muss.

• Für die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (BV) ist kein Mindeststammkapital erforderlich, die Gesellschaftsanteile sind frei übertragbar und es können Sonderformen von Aktien wie Aktien ohne Stimmrecht oder Dividendenrecht ausgegeben werden.

• Das Mindestgrundkapital einer Aktiengesellschaft (NV) beträgt 45.000 Euro. Wenn das Unternehmen in Zukunft einen Börsengang plant oder Bank-, Versicherungs- und andere Geschäftsfelder umfasst, nimmt es in der Regel die Form einer Aktiengesellschaft an.

• Die Genossenschaft hat den Charakter eines Vereins. Es war ursprünglich ein Geschäftsmodell, das von einzelnen ländlichen Betreibern gegründet wurde, um gemeinsam Geschäfte zu tätigen. Mittlerweile entscheiden sich viele Investoren auch für die Nutzung von Genossenschaften, um eine Unternehmensstruktur aufzubauen. Genossenschaften haben keine Aktionäre und nur Mitglieder. Es müssen zwei oder mehr Mitglieder sein. Es gibt keine Mindestkapitalanforderung und die Verfassung ist flexibel.

3. Der Geschäftsumfang des niederländischen Unternehmens:

Gemäß den Anforderungen des niederländischen Rechts müssen sich Unternehmen in einigen Branchen bei Branchenverbänden registrieren lassen, darunter die Milchindustrie, die Tierfutterindustrie, die Gartenbauindustrie, die Weinhandelsindustrie und die Hotellerie- und Gastronomieindustrie. Wenn Sie spezielle Branchen wie Banken und Medizin betreiben, müssen Sie aber entsprechende Zertifikate und Lizenzen erwerben.

4. Niederländische Aktionäre und Direktoren:

In den Niederlanden sind keine lokalen Direktoren erforderlich, und Unternehmen können von Ausländern kontrolliert und betrieben werden. Mindestens ein Aktionär, Gesellschafter und Geschäftsführer können dieselbe Person sein, es gibt keine Staatsangehörigkeitsbeschränkung.

5. Registrierte Adresse in den Niederlanden:

In den Niederlanden sind keine lokalen Direktoren erforderlich, und Unternehmen können von Ausländern kontrolliert und betrieben werden. Mindestens ein Aktionär, Gesellschafter und Geschäftsführer können dieselbe Person sein, es gibt keine Staatsangehörigkeitsbeschränkung.

In den Niederlanden registrierte Unternehmen müssen einen eingetragenen Sitz in den Niederlanden haben. Falls nicht, kann Cross Border Light diesen Service anbieten.

Niederlndischer Firmengründungsprozess:

1
Füllen Sie die Vollmacht aus
2
Unterzeichnen Sie die Vereinbarung
3
Liefern Sie den Unternehmensgründungsfonds
4
Registrierung und Genehmigung des Firmennamens
5
Mietadresse in den Niederlanden
6
Notarielle Beglaubigung von Aktionärs- und Direktoreninformationen
7
Bewerben Sie sich für die Registrierung
8
15-20 Werktage für die Fertigstellung.

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